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ABFALLMANAGEMENT-VERFAHREN


ELEKTROMOTOREN AM ENDE IHRES LEBENSZYKLUS


Seipee engagiert sich für den Umweltschutz und bemüht sich kontinuierlich, seine Produkte umweltfreundlicher und weniger belastend zu gestalten.

Die folgenden Anweisungen sind als Empfehlungen für eine umweltgerechte Entsorgung der Maschinen zu verstehen.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Einhaltung der örtlichen Gesetzgebung sicherzustellen.

Der Motor muss zunächst gemäß den Anweisungen im technischen Handbuch demontiert werden.

Die Verpackungsmaterialien können vollständig dem Recycling zugeführt werden, als Verpackungsabfall:

  • EAK 15.01.01 Papier- und Kartonverpackungen

  • EAK 15.01.02 Kunststoffverpackungen

  • EAK 15.01.03 Holzverpackungen

Der Elektromotor kann nach der Demontage als Abfall behandelt und klassifiziert werden als:
EAK 16.02.16 Komponenten, die aus außer Betrieb genommenen Geräten entfernt wurden, andere als unter 16 02 15 genannt, nach einer Charakterisierungsanalyse, die die Ungefährlichkeit bestätigt.

Sind auch Stoffe wie Öle, Fette, Reinigungsmittel, Lösungsmittel oder Farbreste vorhanden, müssen diese nach einer ordnungsgemäßen Klassifizierung gemäß den geltenden Umweltgesetzen und Vorschriften als Abfall behandelt werden.

Die Materialien, aus denen der Elektromotor besteht (z. B. gewickelter Stator: Kupfer, Stahl, Aluminium; Rotor: Stahl und Aluminium; Flansche, Abdeckungen, Füße und Klemmenabdeckungen: Aluminium oder Gusseisen; Lager und Zahnräder: Stahl; Dichtungsringe und Elektronikschrott), müssen nach Demontage und Trennung als Abfall behandelt und gemäß den geltenden Umweltvorschriften klassifiziert werden.


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Das Symbol des durchgestrichenen Müllcontainers auf elektrischen und elektronischen Geräten (EEE) oder deren Verpackung weist darauf hin, dass das Produkt am Ende seines Lebenszyklus getrennt gesammelt und nicht mit anderem Hausmüll entsorgt werden darf.